Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die an verschiedenen Orten innerhalb eines Unternehmens eingesetzt werden können. Dazu gehören beispielsweise elektrische Werkzeuge, Bürogeräte oder Verlängerungskabel. Diese Geräte unterliegen einer regelmäßigen Prüfung, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind gesetzlich festgelegt und müssen eingehalten werden, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Gemäß der DGUV Vorschrift 3 müssen diese Geräte in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die genauen Intervalle richten sich nach dem Einsatzort und der Art der Geräte.
Grundsätzlich gilt:
- Neugeräte müssen vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden.
- Geräte in gewerblichen Betrieben müssen alle 6 Monate geprüft werden.
- Geräte in Werkstätten und Baustellen müssen alle 12 Monate geprüft werden.
Prüfumfang und Prüfverfahren
Bei der Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln werden unter anderem die elektrische Sicherheit, der mechanische Zustand und die Kennzeichnung der Geräte überprüft. Die Prüfung muss von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person oder einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Im Rahmen der Prüfung werden folgende Schritte durchgeführt:
- Sichtprüfung auf äußere Mängel und Beschädigungen
- Prüfung der Schutzleiterwiderstände
- Isolationswiderstandsmessung
- Prüfung des Schutzleitersystems
- Funktionsprüfung der Schutzmaßnahmen
Wie oft müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden? – Fazit
Die regelmäßige Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und dient der Sicherheit der Mitarbeiter. Die Einhaltung der gesetzlichen Prüffristen und -verfahren ist daher unerlässlich, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass die Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert werden.
Häufig gestellte Fragen zu ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
1. Wer darf die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durchführen?
Die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln darf nur von elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder Elektrofachkräften durchgeführt werden. Diese Personen verfügen über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um die Prüfungen fachgerecht durchzuführen.
2. Was passiert, wenn die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nicht eingehalten werden?
Wenn die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nicht eingehalten werden, können Unfälle und Schäden auftreten. Unternehmen sind daher verpflichtet, die Prüfungen ordnungsgemäß durchzuführen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Bei Nichteinhaltung der Prüffristen können auch rechtliche Konsequenzen drohen.