So setzen Sie die Richtlinien DGUV 701 und 702 am Arbeitsplatz um

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Um die Sicherheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, ist die Umsetzung der Richtlinien DGUV 701 und 702 an Ihrem Arbeitsplatz unerlässlich. Diese Richtlinien bieten einen Rahmen für die Bewertung der mit gefährlichen Stoffen verbundenen Risiken und die Umsetzung geeigneter Kontrollmaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer.

Richtlinien DGUV 701

Der Schwerpunkt der DGUV 701-Richtlinie liegt auf der Bewertung gefährlicher Stoffe am Arbeitsplatz. Dazu gehört die Identifizierung aller vorhandenen gefährlichen Stoffe, die Bewertung der Risiken, die sie für die Arbeitnehmer darstellen, und die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen zur Minimierung dieser Risiken. Um die Richtlinien der DGUV 701 an Ihrem Arbeitsplatz umzusetzen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Identifizieren Sie alle am Arbeitsplatz vorhandenen gefährlichen Stoffe.
  2. Bewerten Sie die mit jedem gefährlichen Stoff verbundenen Risiken.
  3. Implementieren Sie Kontrollmaßnahmen, um die Risiken zu minimieren, z. B. die Verwendung weniger gefährlicher Substanzen, die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung oder die Implementierung technischer Kontrollen.
  4. Überwachen und überprüfen Sie regelmäßig die Wirksamkeit der vorhandenen Kontrollmaßnahmen.
  5. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter über die mit gefährlichen Stoffen verbundenen Risiken und den sicheren Umgang damit.

Richtlinien DGUV 702

Im Mittelpunkt der Richtlinien der DGUV 702 steht die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahrstoffen. Dazu gehört die Schulung der Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen sowie die Implementierung technischer Maßnahmen und persönlicher Schutzausrüstung. Um die Richtlinien der DGUV 702 an Ihrem Arbeitsplatz umzusetzen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter über die mit gefährlichen Stoffen verbundenen Risiken und den sicheren Umgang damit.
  2. Implementieren Sie technische Kontrollen wie Belüftungssysteme oder Eindämmungsmaßnahmen, um die Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen zu minimieren.
  3. Stellen Sie den Mitarbeitern bei Bedarf persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe, Schutzbrillen oder Atemschutzmasken zur Verfügung.
  4. Überwachen und überprüfen Sie regelmäßig die Wirksamkeit der vorhandenen Kontrollmaßnahmen.
  5. Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter die richtigen Verfahren für den Umgang mit gefährlichen Stoffen kennen und diese jederzeit befolgen.

Abschluss

Die Umsetzung der Richtlinien DGUV 701 und 702 an Ihrem Arbeitsplatz ist entscheidend für die Sicherheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter. Durch die Befolgung dieser Richtlinien und die Umsetzung geeigneter Kontrollmaßnahmen können Sie die mit gefährlichen Stoffen verbundenen Risiken minimieren und ein sicheres Arbeitsumfeld für alle schaffen.

FAQs

F: Welche Konsequenzen hat es, wenn die Richtlinien DGUV 701 und 702 am Arbeitsplatz nicht umgesetzt werden?

A: Die Nichtbeachtung der Richtlinien DGUV 701 und 702 kann zu schwerwiegenden Gesundheitsrisiken für Mitarbeiter führen, darunter Atemwegserkrankungen, Hautreizungen und sogar langfristige Gesundheitsschäden wie Krebs. Es kann auch zu rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber führen, einschließlich Bußgeldern und Strafen.

F: Wie oft sollten Kontrollmaßnahmen gemäß den Richtlinien DGUV 701 und 702 überprüft und aktualisiert werden?

A: Kontrollmaßnahmen sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie die mit gefährlichen Stoffen verbundenen Risiken weiterhin wirksam minimieren. Dies sollte mindestens einmal jährlich erfolgen, bei Veränderungen am Arbeitsplatz, die sich auf die Gefährdung durch Gefahrstoffe auswirken könnten, auch häufiger.

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