Ortsveränderliche Betriebsmittel dguv v3

Stellen Sie hier ihre direkte Anfrage
Anfrageformular
Datenschutzerklärung
e check Prüfung

Ortsveränderliche Betriebsmittel sind in vielen Unternehmen unverzichtbar. Sie dienen dazu, Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Die DGUV Vorschrift 3 regelt den Einsatz und die Prüfung dieser Betriebsmittel, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.

Was sind ortsveränderliche Betriebsmittel?

Ortsveränderliche Betriebsmittel sind alle Geräte, Maschinen und Werkzeuge, die in einem Unternehmen eingesetzt werden und sich nicht ortsfest installiert sind. Dazu gehören zum Beispiel Elektrowerkzeuge, Leitern, Kabeltrommeln und Büromöbel. Diese Betriebsmittel müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden, um Unfälle zu vermeiden.

Die DGUV Vorschrift 3

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) regelt den Einsatz und die Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen. Sie gelten für alle Unternehmen, in denen elektrische Betriebsmittel verwendet werden, und dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter.

Die Vorschrift fordert unter anderem regelmäßige Prüfungen der Betriebsmittel durch qualifiziertes Personal, die Dokumentation der Prüfergebnisse und die Kennzeichnung geprüfter Betriebsmittel. Ziel ist es, Unfälle durch fehlerhafte Betriebsmittel zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Prüffristen und Prüfumfang

Die DGUV Vorschrift 3 legt konkrete Prüffristen und Prüfumfänge für ortsveränderliche Betriebsmittel fest. Die Prüffristen richten sich nach der Art des Betriebsmittels und der Häufigkeit seiner Verwendung. In der Regel müssen ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre geprüft werden, während ortsveränderliche Betriebsmittel jährlich geprüft werden müssen.

Der Prüfumfang umfasst unter anderem die Sichtprüfung auf äußere Beschädigungen, die Prüfung der Schutzleiterwiderstände und die Funktionsprüfung elektrischer Betriebsmittel. Bei der Prüfung werden auch die Betriebsanweisungen und Sicherheitshinweise des Herstellers berücksichtigt.

Zusammenfassung

Ortsveränderliche Betriebsmittel sind in vielen Unternehmen unverzichtbar, stellen jedoch auch ein Sicherheitsrisiko dar. Die DGUV Vorschrift 3 regelt den Einsatz und die Prüfung dieser Betriebsmittel, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Durch regelmäßige Prüfungen und die Einhaltung der Vorschriften kann die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden.

FAQs

Wie oft müssen ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden?

Ortsveränderliche Betriebsmittel müssen in der Regel jährlich geprüft werden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die genauen Prüffristen und -umfänge sind in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt und müssen eingehalten werden.

Wer darf ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?

Die Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln darf nur durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden, das über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Die Prüfergebnisse müssen dokumentiert und gegebenenfalls Maßnahmen zur Behebung von Mängeln eingeleitet werden.

zum Kontakformular

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)