dguv v3 prüfung mieter oder vermieter

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e check Prüfung

Die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) regelt die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Diese Prüfung ist wichtig, um die Sicherheit der Mitarbeiter und die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Zustands der elektrischen Anlagen sicherzustellen. Doch wer ist für die Durchführung dieser Prüfungen verantwortlich – der Mieter oder der Vermieter?

Verantwortung des Vermieters

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel beim Vermieter. Dies gilt insbesondere für gewerblich genutzte Gebäude, in denen der Vermieter für die Sicherheit des Mieters und deren Mitarbeiter verantwortlich ist. Der Vermieter muss sicherstellen, dass die elektrischen Anlagen regelmäßig geprüft werden und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Verantwortung des Mieters

Der Mieter ist jedoch auch in gewissem Maße für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Es muss sichergestellt werden, dass die elektrischen Anlagen ordnungsgemäß genutzt und regelmäßig gewartet werden. Der Mieter sollte daher mit dem Vermieter zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die DGUV V3-Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Abschluss

Die DGUV V3 Prüfung ist eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung der elektrischen Sicherheit in Unternehmen. Sowohl Vermieter als auch Mieter tragen die Verantwortung für die Durchführung dieser Prüfungen und sollten zusammenarbeiten, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

FAQs

1. Wer trägt die Kosten für die DGUV V3 Prüfung?

Die Kosten für die DGUV V3-Prüfung werden in der Regel vom Vermieter getragen, da dieser für die Sicherheit des Mieters verantwortlich ist. Es kann jedoch auch vereinbart werden, dass die Kosten auf den Mieter umgelegt werden.

2. Wie oft muss die DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden?

Die DGUV V3 Prüfung muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, in der Regel alle 1-4 Jahre je nach Art der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Der genaue Prüfungszyklus kann jedoch je nach Bundesland oder Verordnung variieren.

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