Häufige Fehler, die Sie bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 vermeiden sollten

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Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 ist ein wesentlicher Prozess zur Gewährleistung der Sicherheit und Konformität von Arbeitsplätzen in Deutschland. Es gibt jedoch häufige Fehler, die Unternehmen bei diesen Bewertungen machen und die schwerwiegende Folgen haben können. In diesem Artikel gehen wir auf einige dieser Fehler ein und geben Tipps, wie Sie sie vermeiden können.

1. Mangel an angemessener Ausbildung

Einer der häufigsten Fehler bei Prüfungen nach DGUV Vorschrift 70 ist die mangelnde Schulung der für die Durchführung der Prüfungen verantwortlichen Mitarbeiter. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Personen, die diese Beurteilungen durchführen, gut ausgebildet sind und sich mit den Vorschriften und Standards der DGUV auskennen. Ohne entsprechende Schulung übersehen Inspektoren möglicherweise wichtige Sicherheitsrisiken, was zu Compliance-Problemen und möglichen Unfällen führen kann.

2. Unzureichende Dokumentation

Ein weiterer häufiger Fehler ist das Versäumnis, während des Bewertungsprozesses eine angemessene Dokumentation zu führen. Um die Einhaltung der DGUV-Vorschriften nachzuweisen und gegebenenfalls erforderliche Korrekturmaßnahmen nachverfolgen zu können, ist eine Dokumentation unerlässlich. Ohne ordnungsgemäße Dokumentation kann es schwierig sein, nachzuweisen, dass die erforderlichen Inspektionen durchgeführt und alle festgestellten Probleme behoben wurden.

3. Sicherheitsrisiken ignorieren

Einer der schwerwiegendsten Fehler, der bei Prüfungen zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 gemacht werden kann, ist das Ignorieren von Sicherheitsrisiken. Es ist wichtig, dass Inspektoren den Arbeitsplatz gründlich auf potenzielle Gefahren untersuchen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu mindern. Das Ignorieren von Sicherheitsrisiken kann zu schweren Unfällen und Verletzungen sowie rechtlichen Konsequenzen für das Unternehmen führen.

4. Den Beurteilungsprozess überstürzen

Manche Unternehmen machen den Fehler, den Bewertungsprozess zu überstürzen, um Zeit und Geld zu sparen. Dies kann jedoch dazu führen, dass die Bewertungen unvollständig sind und wichtige Sicherheitsprobleme nicht erkannt werden. Es ist wichtig, dass sich Unternehmen die Zeit nehmen, gründliche Bewertungen durchzuführen und alle während des Prozesses identifizierten Probleme anzugehen.

5. Mangelnde Nachbereitung

Schließlich besteht ein häufiger Fehler darin, dass während des Bewertungsprozesses festgestellte Probleme nicht weiterverfolgt werden. Es reicht nicht aus, nur Probleme zu identifizieren – Unternehmen müssen auch Maßnahmen ergreifen, um diese Probleme anzugehen und sicherzustellen, dass sie kein Risiko für die Mitarbeiter darstellen. Ohne ordnungsgemäße Nachverfolgung besteht für Unternehmen möglicherweise das Risiko einer Nichteinhaltung und möglicher Unfälle.

Abschluss

Prüfungen nach DGUV Vorschrift 70 sind ein wesentlicher Bestandteil der Gewährleistung der Sicherheit und Compliance am Arbeitsplatz in Deutschland. Durch die Vermeidung häufiger Fehler wie fehlender angemessener Schulung, unzureichender Dokumentation, Ignorieren von Sicherheitsrisiken, Übereilung des Bewertungsprozesses und mangelnder Nachbereitung können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Bewertungen gründlich und effektiv sind. Durch die Priorisierung von Sicherheit und Compliance können Unternehmen ein sicheres Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter schaffen und potenzielle Unfälle und rechtliche Konsequenzen vermeiden.

FAQs

1. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 70?

Die Nichteinhaltung der DGUV-Vorschriften kann zu Bußgeldern, rechtlichen Schritten und möglichen Unfällen am Arbeitsplatz führen. Für Unternehmen ist es wichtig, diese Bewertungen ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass sie die Vorschriften vollständig einhalten.

2. Wie oft sollten Prüfungen nach DGUV Vorschrift 70 durchgeführt werden?

Die Häufigkeit dieser Beurteilungen variiert je nach Arbeitsplatz und vorhandenen Gefahren. Für Unternehmen ist es unerlässlich, die Richtlinien und Verordnungen der DGUV zu berücksichtigen, um die angemessene Häufigkeit für die Durchführung dieser Bewertungen festzulegen.

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