Einhaltung der DGUV Vorschrift 57: Wesentliche Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz

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Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind ein entscheidender Aspekt jedes Arbeitsplatzes. Die Einhaltung von Vorschriften wie der DGUV Vorschrift 57 ist wichtig, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu schützen und Unfälle und Verletzungen zu verhindern. In diesem Artikel besprechen wir die zentralen Anforderungen der DGUV Vorschrift 57 und wie Organisationen die Einhaltung sicherstellen können.

Wesentliche Anforderungen der DGUV Vorschrift 57

Die DGUV Vorschrift 57, auch „Grundsätze zur Beurteilung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“ genannt, legt die Anforderungen an die Beurteilung und den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zur Verhinderung von Absturzen fest. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • Arbeitgeber müssen eine Risikobewertung durchführen, um potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit Stürzen aus der Höhe zu ermitteln.
  • Um Stürzen vorzubeugen, muss den Mitarbeitern geeignete PSA wie Sicherheitsgurte und Verbindungsmittel zur Verfügung gestellt werden.
  • Die PSA muss regelmäßig überprüft und gewartet werden, um sicherzustellen, dass sie in gutem Betriebszustand ist.
  • Die Mitarbeiter müssen in der richtigen Verwendung von PSA und sicheren Arbeitspraktiken bei Arbeiten in der Höhe geschult werden.
  • Für den Fall eines Sturzes müssen Notfallmaßnahmen vorhanden sein, einschließlich Rettungsplänen und der Verfügbarkeit von Erster Hilfe.

Sicherstellung der Compliance

Organisationen können die Einhaltung der DGUV Vorschrift 57 durch die Umsetzung folgender Maßnahmen sicherstellen:

  • Führen Sie regelmäßige Risikobewertungen durch, um Gefahren zu erkennen und Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, um Stürze aus der Höhe zu verhindern.
  • Stellen Sie den Mitarbeitern die erforderliche PSA zur Verfügung und stellen Sie sicher, dass diese ordnungsgemäß gewartet und überprüft wird.
  • Bieten Sie Mitarbeitern Schulungen zum richtigen Umgang mit PSA und zu sicheren Arbeitspraktiken bei Arbeiten in der Höhe an.
  • Entwickeln und kommunizieren Sie Notfallmaßnahmen im Falle eines Sturzes, einschließlich Rettungsplänen und Erste-Hilfe-Maßnahmen.
  • Überprüfen und aktualisieren Sie regelmäßig Sicherheitsrichtlinien und -verfahren, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Vorschriften und Best Practices entsprechen.

Abschluss

Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 57 ist für die Sicherheit und das Wohlbefinden von Mitarbeitern, die in der Höhe arbeiten, unerlässlich. Durch die Umsetzung der in der Verordnung dargelegten Hauptanforderungen und die Ergreifung proaktiver Maßnahmen zur Sturzprävention können Unternehmen ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen und das Risiko von Unfällen und Verletzungen verringern.

FAQs

F: Wie oft sollte die PSA überprüft werden?

A: PSA sollte vor jedem Gebrauch überprüft und regelmäßig auf Abnutzung überprüft werden. Es wird empfohlen, mindestens alle sechs Monate oder gemäß den Richtlinien des Herstellers eine formelle Inspektion durchzuführen.

F: Was soll ich im Falle eines Sturzes aus großer Höhe tun?

A: Bleiben Sie im Falle eines Sturzes ruhig und befolgen Sie die geltenden Notfallmaßnahmen. Versuchen Sie nach Möglichkeit eine Selbstrettung mit der bereitgestellten Sicherheitsausrüstung. Wenn dies nicht möglich ist, warten Sie auf das Eintreffen des Rettungspersonals und befolgen Sie deren Anweisungen.

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