DGUV 701 und DGUV 702 sind Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz. Diese Richtlinien sollen Arbeitgebern und Arbeitnehmern dabei helfen, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, das Risiko von Unfällen und Verletzungen zu verringern und gesetzliche Anforderungen einzuhalten.
DGUV 701: Grundsätze der Prävention
Im Mittelpunkt der DGUV 701 stehen die Grundsätze der Prävention im Arbeitsschutz. Es umfasst Themen wie Risikobewertung, Gefahrenerkennung, Sicherheitsmaßnahmen, Schulung und Unterweisung sowie Notfallvorsorge. Ziel der DGUV 701 ist es, Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz durch wirksame Präventionsmaßnahmen zu verhindern.
Kernpunkte der DGUV 701:
- Implementierung eines systematischen Risikobewertungsprozesses
- Gefahren am Arbeitsplatz erkennen und bewerten
- Umsetzung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen zur Risikokontrolle
- Bereitstellung von Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter zu Sicherheitsverfahren
- Festlegung von Notfallverfahren und Reaktionsplänen
DGUV 702: Gefahrstoffe
Der Schwerpunkt der DGUV 702 liegt auf dem Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Es enthält Richtlinien für die sichere Lagerung, Verwendung und Entsorgung gefährlicher Materialien, um Mitarbeiter vor der Exposition gegenüber schädlichen Chemikalien zu schützen. Die DGUV 702 deckt außerdem Gefährdungsbeurteilungen, Kennzeichnungspflichten und persönliche Schutzausrüstung (PSA) für den Umgang mit Gefahrstoffen ab.
Kernpunkte der DGUV 702:
- Identifizierung gefährlicher Stoffe, die am Arbeitsplatz verwendet werden
- Beurteilung der mit Gefahrstoffen verbundenen Risiken
- Umsetzung von Kontrollmaßnahmen zur Minimierung der Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen
- Bereitstellung angemessener PSA für Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen arbeiten
- Schulung der Mitarbeiter im sicheren Umgang und der Lagerung von Gefahrstoffen
Abschluss
DGUV 701 und DGUV 702 sind wesentliche Richtlinien für die Aufrechterhaltung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds. Durch die Befolgung dieser Richtlinien können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter vor Unfällen, Verletzungen und Krankheiten schützen, die durch Gefahren am Arbeitsplatz verursacht werden. Für Organisationen ist es wichtig, ihre Sicherheitsverfahren regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, um die Einhaltung der DGUV-Richtlinien und gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
FAQ 1: Wer ist für die Umsetzung der DGUV 701 und 702 am Arbeitsplatz verantwortlich?
Für die Umsetzung der DGUV 701 und 702 am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber verantwortlich. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, sicherzustellen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen vorhanden sind, die Mitarbeiter in Sicherheitsverfahren geschult werden und regelmäßig Risikobewertungen durchgeführt werden, um Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und zu kontrollieren.
FAQ 2: Wie können Mitarbeiter zur Umsetzung der DGUV 701 und 702 beitragen?
Mitarbeiter spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung einer sicheren Arbeitsumgebung, indem sie Sicherheitsverfahren befolgen, PSA korrekt verwenden und alle Gefahren oder Vorfälle ihren Vorgesetzten melden. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter aktiv an Sicherheitsschulungsprogrammen teilnehmen und alle Sicherheitsrichtlinien einhalten, um Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz zu verhindern.