DGUV 70 UVV: Wichtige Vorschriften und Richtlinien zur Gewährleistung der Arbeitnehmersicherheit

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Einführung

Die DGUV 70 UVV ist ein Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Diese Vorschriften sollen Unfälle und Verletzungen verhindern, die durch die Einwirkung von ultravioletter (UV) Strahlung verursacht werden.

Wichtige Regelungen der DGUV 70 UVV

Zu den zentralen Regelungen der DGUV 70 UVV gehören:

  • Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern, die bei ihrer Arbeit UV-Strahlung ausgesetzt sind, geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen.
  • Arbeitgeber müssen regelmäßige Risikobewertungen durchführen, um potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit der UV-Strahlung zu erkennen und zu mindern.
  • Die Mitarbeiter müssen über die Risiken der UV-Strahlung geschult werden und wissen, wie sie sich vor diesen Risiken schützen können.
  • Arbeitgeber müssen Verfahren zur Überwachung und Kontrolle der UV-Strahlungswerte am Arbeitsplatz einrichten.

Richtlinien zur Gewährleistung der Mitarbeitersicherheit

Um die Sicherheit der Arbeitnehmer vor UV-Strahlung zu gewährleisten, sollten Arbeitgeber:

  • Sorgen Sie für angemessene Schulungen zur Verwendung von PSA und anderen Sicherheitsmaßnahmen.
  • Implementieren Sie technische Kontrollen wie Barrieren und Abschirmungen, um die Belastung durch UV-Strahlung zu reduzieren.
  • Überwachen und protokollieren Sie die UV-Strahlung am Arbeitsplatz, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherzustellen.
  • Überprüfen und aktualisieren Sie regelmäßig die Sicherheitsprotokolle, um neuen Risiken und Gefahren zu begegnen.

Abschluss

Insgesamt leistet die DGUV 70 UVV einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der Arbeitnehmer vor den schädlichen Auswirkungen der UV-Strahlung am Arbeitsplatz. Durch die Beachtung der wesentlichen Regelungen und Richtlinien der DGUV 70 UVV können Arbeitgeber ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter schaffen.

FAQs

1. Was ist der Zweck der DGUV 70 UVV?

Ziel der DGUV 70 UVV ist es, die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern zu gewährleisten, die am Arbeitsplatz UV-Strahlung ausgesetzt sind.

2. Wie oft sollten Gefährdungsbeurteilungen nach DGUV 70 UVV durchgeführt werden?

Es sollten regelmäßig Risikobewertungen durchgeführt werden, um potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit der UV-Strahlung zu erkennen und zu mindern.

3. Welche PSA kann beispielsweise nach DGUV 70 UVV vorgeschrieben sein?

Beispiele für PSA, die gemäß DGUV 70 UVV erforderlich sein können, sind UV-beständige Kleidung, Handschuhe, Schutzbrillen und Sonnenschutzmittel.

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