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Vorschriften verstehen. Prüfaufgaben einordnen.

Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Vorschriften, technische Regeln und Normen: Hinter einer Elektroprüfung stehen unterschiedliche Grundlagen.

Hier finden Sie eine erste Orientierung und direkte Verweise auf offizielle Quellen. Welche Anforderungen konkret gelten, hängt von Ihren Arbeitsmitteln und den betrieblichen Bedingungen ab.

Nicht jede Grundlage erfüllt dieselbe Aufgabe.

Vorschriften beschreiben Pflichten. Technische Regeln konkretisieren Anforderungen. Normen können technische Prüfverfahren und Bewertungskriterien beschreiben.

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01

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Ausgangspunkt.

Nach § 3 Absatz 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen wiederkehrender Prüfungen zu ermitteln und festzulegen, soweit die Verordnung keine entsprechenden Vorgaben enthält.

Grundlagen im Überblick

Vier Bausteine für die Einordnung.

01 / Verordnung

Betriebssicherheitsverordnung

Die BetrSichV regelt Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Für Prüfaufgaben sind unter anderem die Gefährdungsbeurteilung und die Anforderungen an Prüfungen von Bedeutung.

Zur Betriebssicherheitsverordnung ↗
02 / Unfallverhütungsvorschrift

DGUV Vorschrift 3

Die DGUV Vorschrift 3 betrifft elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Die für Ihren Betrieb gültige Vorschrift erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Zur offiziellen DGUV-Publikation ↗
03 / Technische Regeln

TRBS 1201 und TRBS 1203

Die TRBS 1201 behandelt Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln. Die TRBS 1203 beschreibt Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen.

Zum TRBS-Regelwerk der BAuA ↗
04 / Technische Normen

DIN- und VDE-Normen

Welche technische Norm für eine Prüfaufgabe relevant ist, hängt unter anderem von Prüfobjekt, Anlass und Anwendungsbereich ab. Eine einzelne Normnummer deckt nicht automatisch alle Geräte, Anlagen und Maschinen ab.

Zur Normenübersicht des VDE Verlags ↗
Begriffe richtig einordnen

Häufige Fragen zu Prüfgrundlagen.

Die folgenden Hinweise bieten eine allgemeine Orientierung. Sie ersetzen keine auf Ihren Betrieb bezogene Gefährdungsbeurteilung oder rechtliche Beratung.

Ist BGV A3 eine zusätzliche Prüfung?

BGV A3 ist die frühere Bezeichnung der heutigen DGUV Vorschrift 3. Die Umnummerierung allein begründet keine zusätzliche Prüfart.

Gibt es eine Jahresfrist für alle Arbeitsmittel?

Nein. Prüffristen müssen anhand der jeweiligen Anforderungen und der betrieblichen Bedingungen festgelegt werden. Pauschale Angaben ersetzen diese Ermittlung nicht.

Fallen Leitern und Regale unter DGUV Vorschrift 3?

DGUV Vorschrift 3 betrifft elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Prüfaufgaben für Leitern und Regale sind gesondert anhand der dafür einschlägigen Anforderungen einzuordnen.

Ersetzt die Prüfplakette das Prüfprotokoll?

Nein. Eine Kennzeichnung am Arbeitsmittel ersetzt die erforderlichen Aufzeichnungen über Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung nicht.

Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften, die einschlägigen technischen Anforderungen und die konkrete betriebliche Situation.

Von der Vorschrift zur konkreten Prüfaufgabe.

Beschreiben Sie uns Ihre Geräte, Anlagen oder Arbeitsmittel und den Anlass Ihrer Anfrage.

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